Was muss man bei der Abwehr von Mardern beachten und verstoßen die Abwehrgeräte gegen das Jagdrecht?

Immer wieder kommt die Frage auf, welche Maßnahmen man gegen Marder ergreifen kann und ob das Abwehren der Marder mit den Gardigo-Produkten erlaubt ist. Grundsätzlich muss dazu folgendes gesagt werden: Tiere abwehren heißt für Gardigo nicht den Tieren zu schaden oder Schmerzen zuzuführen, sondern Ihnen einen angenehmeren Aufenthaltsort zu empfehlen.

Der Steinmarder unterliegt in Deutschland dem Jagdrecht und darf deshalb nur von berichtigten Personen in der Jagdsaison gejagt werden. Auch Marderfallen unterliegen dem Jagdrecht und dürfen nicht von jedermann aufgestellt werden.

Die Abwehrprodukte von Gardigo sind keine Fallen und unterliegen auch nicht dem Jagdrecht. Mit allen Marder-Abwehr-Produkten wird versucht dem Marder sein neues Heim madig zu machen. Das Tier soll sich so gestört fühlen, dass er freiwillig ein anderes Quartier aufschlägt. Die Produkte unterstützen uns Menschen also bei der Marderabwehr im Auto und Haus. Auch unsere Hochspannungsgeräte sind nur auf das Vertreiben ausgelegt und nicht tödlich!